Allgemeine verkaufsbedingungen
1. DEFINITIONEN
Käufer
Dies Käufer von Produkten aus dem Hause Ascon Tecnologic Srl.
Vertrauliche Informationen
Jede Information, sei diese mündlich, schriftlich, magnet-elektronisch, grafisch, digital oder in anderen Formen dokumentiert, bezogen auf die Aktivität der Vertragspartner, ganz gleich ob diese als “geheim/vertraulich” bezeichnet wurde und Hinweise enthält, die sich beispielsweise aber nicht ausschließlich auf Patente, eingetragene oder nicht eingetragene Markenzeichen, Industriezeichnungen, Urheberrechte, Industriemodelle, Merkmale, Daten, Know-how, Erfindungen, Modelle, Muster, Formeln, Herstellungsmethoden oder -prozesse, Methoden bezogen auf Qualitätskontrollen oder Analysen, Verkaufsinformationen, geschätzte Verkaufsvolumen, Kundeninformationen bzw. Informationen über potentielle Kunden, Geschäftsstrukturen, Eigentumsordnungen, Verantwortungen, Vorgänge, Budgets oder Strategien beziehen.
Vertrag
Jeder beliebige zwischen Ascon Tecnologic Srl und dem Käufer unterzeichnete Vertrag für den Verkauf und Erwerb von Produkten;
Produkte
Die im Katalog oder auf der Internetsite von Ascon Tecnologic Srl aufgeführten Produkte sowie alle weiteren, dem Käufer von Ascon Tecnologic Srl gelieferten Produkte.
ntellectual Property Rights
Patente, Markenzeichen, Service-Markenzeichen, Urheberrechte, moralische Rechte, Industriezeichnungen, Nutzungsmodelle, Ziermodelle und -zeichnungen, Know-how, vertrauliche Informationen und jedes weitere Recht an geistigem Eigentum, sei dieses eingetragen oder nicht bzw. auf dem Wege der Eintragung, sowie deren Einführungswert.
Ascon Tecnologic
Ascon Tecnologic Srl, Viale Indipendenza 56
27029 Vigevano (PV) Italien.
Sachgemäße Verwendung
Die Lagerung, Installation, Annahme, der Gebrauch und die Wartung von Produkten in Übereinstimmung mit den Anweisungen von Ascon Tecnologic Srl und dem üblichen Industriegebrauch.
2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
2.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, unterliegt jeder von Ascon Tecnologic Srl unterbreitete Kostenvoranschlag/jedes Angebot für die Produkte und jeder Auftrag bzw. Vertrag den vorliegenden Bedingungen. Jeder vom Käufer erteilet Auftrag versteht sich als ein Erwerbsangebot für Produkte nach den vorliegenden Bedingungen.
2.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, haben die Kostenvoranschläge/Angebote eine Gültigkeit von 90 (neunzig) Tage nach Erstellung. Bestellungen aufgrund von Kostenvoranschlägen/Angeboten werden für Ascon Tecnologic Srl erst dann verbindlich, wenn besagtes Unternehmen den Auftrag bestätigt und den Käufer von der Annahme in Kenntnis gesetzt hat.
Ein Auftrag gilt dann als angenommen, wenn Ascon Tecnologic Srl eine Auftragsbestätigung erstellt bzw. dem Käufer die Produkte zugestellt hat (je nachdem, welche der beiden Optionen vorher erfolgte).
2.3 Der Käufer ist verpflichtet, die erforderliche Menge und Übereinstimmung der Produkte mit den eigenen Anwendungen zu prüfen. Falls Ascon Tecnologic Srl die Produkte nach präzisen Anforderungen und technischen vom Käufer vorgegebenen Spezifikationen anfertigt, hat der Käufer die Übereinstimmung und Systemfunktionalität der Produkte vor Inbetriebnahme zu prüfen.
2.4 Ascon Tecnologic Srl hat das Recht nach eigenem Ermessen einen Aufpreis zur Deckung von Verwaltungs-, Logistik- und internen Transportkosten bei Aufträgen zu erheben, bei denen das Auftragsvolumen den Mindestlieferbetrag unterschreitet.
Ascon Tecnologic Srl hat außerdem das Recht, einen Aufpreis zur Deckung von zusätzlichen Verwaltungs-, Logistik- und Transportkosten bei dringenden Lieferungen zu erheben (dies sind Lieferungen, die außerhalb der normalen Transportbedingungen vorgenommen werden). Die Höhe dieser Kosten kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
2.5 Sollte Ascon Tecnologic Srl, aus einem beliebigen Grund die Stornierung eines gesamten Auftrags bzw. eines Teils annehmen, ist der Käufer verpflichtet, die von Ascon Tecnologic Srl bis zur Auftragsstornierung getragenen Kosten bzw. falls die Produkte bereits vollständig angefertigt wurden, den Preis der Produkte in voller Höhe zu tragen.
2.6 Sollte Ascon Tecnologic Srl die Rücksendung von Produkten außerhalb der angegebenen Garantieleistung annehmen, hat der Käufer die Kosten für Instandsetzung und Transport in voller Höhe zu tragen.
2.7 Die angebotenen Produkte entsprechen den angegebenen Merkmalen.
Bitte prüfen Sie die Angaben sorgfältig, da ein Auftrag als ausdrückliche Annahme der Merkmale gilt. Ascon Tecnologic übernimmt keine Verantwortung hinsichtlich der Anwendung der Produkte in Ihrem Prozess bzw. hinsichtlich der für die vorgesehene Anwendung erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.
3. LIEFERUNG
3.1 Sofern im Angebot, Kostenvoranschlag oder in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte EX-WORKS Firmensitz Ascon Tecnologic Srl (Incoterms 2000 nach jeweiliger Änderung). Liefervereinbarungen wie FCA, FOB, CIF usw. in einem Angebot, Auftrag oder in einer Auftragsbestätigung verstehen sich in Übereinstimmung mit den INCOTERMS 2000 nach jeweiliger Änderung.
3.2 Risiken hinsichtlich der Produkte gehen nach den angewandten Incoterms bei Annahme auf den Käufer über.
3.3 Der Käufer muss die Produkte innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Mitteilung von Ascon Tecnologic Srl der Versandfertigkeit der Produkte entgegen nehmen.
3.4 Unabhängig von den angewandten Incoterms, geht das Risiko der Produkte auf den Käufer über, wenn: (i) sich der Käufer weigert, die Produkte nach Erhalt der Mitteilung von Ascon Tecnologic Srl über die Versandfertigkeit der Waren, anzunehmen bzw. der Käufer Ascon Tecnologic Srl mitteilt, die Produkte nicht annehmen zu wollen oder (ii) Ascon Tecnologic Srl die Produkte innerhalb der vereinbarten Fristen nicht liefern kann, weil der Käufer keine angemessenen Anweisungen, Unterlagen, Lizenzen oder Genehmigungen angegeben hat.
3.5 Im Falle einer der unter Absatz 3.4 genannten Ereignisse werden die Produkte als dem Käufer ausgehändigt betrachtet und ab diesem Moment ist der Käufer zur Zahlung aller Kosten wie zum Beispiel aber nicht ausschließlich alle für Lagerung und Versicherung anfallenden Kosten verpflichtet.
3.6 Ascon Tecnologic Srl bemüht sich, die Produkte innerhalb der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist zu liefern, aber der Liefertermin stellt keine Grundvoraussetzung dar. Sollte Ascon Tecnologic Srl nicht in der Lage sein, die Produkte innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Fist zu liefern, wird Ascon Tecnologic Srl den Käufer umgehend und sofern möglich, unter Angabe eines neuen Lieferdatums, informieren.
3.7 Es steht dem Käufer frei, den Vertrag aufzulösen, falls die Lieferverzögerung einen Zeitraum von 60 (sechzig) Tagen nach dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum überschreitet.
3.8 Ascon Tecnologic Srl kann auf keinen Fall für Lieferverzögerungen oder ausbleibende Lieferungen aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Käufers bzw. Ereignisse höherer Gewalt siehe Art. 9, zur Verantwortung gezogen werden.
3.9 Die Haftung seitens Ascon Tecnologic Srl ist bei ausbleibender Lieferung auf den Ersatz der Produkte bzw. auf die Ausstellung einer anteilsmäßigen Gutschrift über den betreffenden Vertragswert begrenzt.
3.10 Die Menge der einzelnen Produktpartien, die von Ascon Tecnologic Srl als versandt verzeichnet wird, gilt als endgültiger Beweis der vom Käufer bei Übergabe erhaltenen Menge, sofern vom Käufer kein gegensätzlicher Beweis erbracht wird.
4. PREIS
4.1 Sofern nicht schriftlich anders von Ascon Tecnologic Srl vereinbart, entspricht der Preis der Produkte dem in der Preisliste von Ascon Tecnologic Srl zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichten Preis.
4.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, versteht sich der Preis der Produkte ausschließlich Mehrwertsteuer, Lade- und Entladekosten, sowie Transport- und Versicherungskosten, die dem Käufer bei der Zahlung in Rechnung gestellt werden.
4.3 Ascon Tecnologic Srl behält sich das Recht vor, die Preise nach Ablauf der in der Preisliste bzw. im Angebot angegebenen Gültigkeitsfrist zu aktualisieren.
4.4 Falls ein Gesetz oder eine Bestimmung in Kraft tritt, die eine Erhöhung bzw. Senkung der Vertragskosten nach der Angebotsstellung durch Ascon Tecnologic Srl bewirkt, wird der vertragsmäßig vereinbarte Preis entsprechend angepasst.
4.5 Bei einer Preissteigerung der Rohmaterialien, die zur Herstellung der Produkte erforderlich sind, hat Ascon Tecnologic Srl das Recht, die Preise der vom Käufer bestellten Produkte in einem Maße zu erhöhen, das den Anstieg der Kosten der Rohmaterialien wiederspiegelt.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Die Zahlung der Produkte ist bei Ablauf der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig. Alle Zahlungen müssen in der in der Auftragsbestätigung, in der Pro-forma-Rechnung bzw. Endrechnung angegebenen Währung auf das von Ascon Tecnologic Srl angegebenen Bankkonto überwiesen werden.
5.2 Sofern nicht schriftlich anders mit Ascon Tecnologic Srl vereinbart, ist der Käufer zur Zahlung aller Außenstände in voller Höhe ohne Abzüge verpflichtet.
5.3 Zahlt der Käufer zur Fälligkeit nicht, hat Ascon Tecnologic Srl das Recht, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen zu berechnen (Gesetzesdekret vom 9 Oktober 2002 Nr. 231).
6. GEWÄHRLEISTUNG
6.1 Ascon Tecnologic Srl bietet für die Produkte eine Garantie von 12 oder 18 Monaten (je nach Modell) ab dem auf dem Etikett mit den Produktdaten gedrucktem Produktionsdatum – dass die Produkte bei ordnungsgemäßem Betrieb frei von Entwicklungs- und Produktionsfehlern sind und den technischen, von Ascon Tecnologic Srl ausgestellten technischen Spezifikationen bzw. Vereinbarungen mit dem Käufer entsprechen.
6.2 Ausgeschlossen von der Garantie sind Fehler, die zurückzuführen sind auf: (i) normalen Verschleiß; (ii) Unfälle, unsachgemäße Verwendung, Fahrlässigkeit, bestimmungswidrige Verwendung bzw. Verwendung für Zwecke außerhalb des vorgesehenen Einsatzbereiches; (iii) Instandsetzungen oder Änderungen der Produkte ohne Genehmigung von Ascon Tecnologic Srl; (iv) vom Käufer vorgegebene Entwicklungen und technische Spezifikationen, vom Käufer gelieferte Anweisungen, vom Käufer entwickelte und am Produkt verwendete Software- und Firmware-Programme und im weiteren Umfang jeder Fehler, der dem Käufer zuzurechnen ist bzw. vom Käufer durch eine Arbeit am Produkt ohne schriftliche Zustimmung von Ascon Tecnologic Srl verursacht wurde.
6.3 Ascon Tecnologic Srl nimmt den Garantiefall nach Artikel 6.1 nur dann an, wenn der Fehler dem Unternehmen innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung mitgeteilt wird und auch nur dann, wenn Ascon Tecnologic Srl die Möglichkeit hat, die Produkte wie nachstehend beschrieben zu überprüfen.
6.4 Unbeschadet der Artikel 6.1, 6.2 und 6.3 werden die beanstandeten Produkte nach alleinigem Ermessen von Ascon Tecnologic Srl auf Garantie repariert oder ersetzt, wobei sich die Garantieleistung lediglich hierauf beschränkt und Ascon Tecnologic Srl, vorbehaltlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, keine weitere Haftung übernimmt.
6.5 Ascon Tecnologic Srl übernimmt keine Kosten für Demontage, Transport, Montage und Wiedereinbau bzw. Prüfung der defekten Produkte, für die Garantie beansprucht wird.
6.6 Ascon Tecnologic Srl übernimmt auch keine Haftung für Mängel, Fehler oder Schäden, die nach Ablauf der oben angegebenen Garantielaufzeit aufgetreten sind bzw. festgestellt werden.
6.7 Vor Rücksendung von defekten Produkten hat der Käufer das Qualitätsbüro per Fax (+390381698730) oder E-Mail (info@ascontecnologic.com) zu benachrichtigen. In der Mitteilung sind folgende Daten anzuführen:
• Auf dem Etikett stehender Produktcode bzw. die Gerätenummer;
• Produktionsdatum (steht auf dem Etikett);
• Menge je Codenummer
• Beschreibung der aufgetretenen Störung
6.8 Der Käufer darf die defekten Produkte erst zurücksenden, nachdem er vom Qualitätsbüro von Ascon Tecnologic Srl eine entsprechende Erlaubnis erhalten hat. Diese Erlaubnis wird durch Mitteilung einer Bezugsnummer erteilt, die der Käufer auf allen Unterlagen, die für die Rücksendung ausgestellt wurden, anzugeben hat. Bei abgelaufener Garantiezeit, wird ein Kostenvoranschlag für die anfallenden Reparaturkosten ausgestellt.
6.9 Folgende Unterlagen müssen zurückgeschickten Produkten beiliegen: (i) eine Pro-forma-Rechnung mit dem Wert der Produkte für Zollzwecke (falls der Firmensitz des Käufers nicht in Italien ist) bzw. Der Transportschein, bei Firmensitz des Käufers in Italien; (ii) eine Erklärung, dass die Produkte zur Prüfung/Instandsetzung zurückgeschickt werden.
7. SCHUTZ DES GEISTIGEN UND GEWERBLICHEN EIGENTUMS
7.1 Nach den vorliegenden Bedingungen werden von Ascon Tecnologic Srl auf den Käufer keine Rechte des geistigen oder gewerblichen Eigentums übertragen. Alle gewerblichen und geistigen Schutzrechte hat Ascon Tecnologic Srl bzw. haben die Zulieferanten inne.
7.2 Der Käufer darf die Markenzeichen bzw. beliebige Kennzeichnungen auf oder an den Produkten ohne schriftliche Zustimmung von Ascon Tecnologic Srl weder verstecken noch sonstig verändern.
7.3 Ascon Tecnologic Srl überträgt keine Eigentumsrechte an der eigenen Software auf den Käufer. Dem Käufer wird eine persönliche, nicht exklusive Gebrauchslizenz lediglich für die Verwendung in dem Land, in das die Software geliefert wurde, und für die Ausführung des Systems (Systemanwendung), für das sie geliefert wurde, erteilt. Es steht dem Käufer zu, lediglich zu Back-up-Zwecken Softwarekopien zu erstellen.
7.4 Dem Käufer steht es nicht zu, die Software ohne entsprechende Lizenz zu exportieren oder wieder zu exportieren. Der Käufer darf die Software weder verändern, noch Aktivitäten wie das Reverse-Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung ausführen bzw. die Software Drittpersonen auf Lizenz übertragen (hiervon bleiben die Fälle unberührt, in denen die Lizenzübertragung auf Drittpersonen aufgrund der Art der gelieferten Software implizit bzw. im spezifischen Vertrag mit dem Käufer vorgesehen ist).
8. HAFTUNG
8.1 Vorbehaltlich des Artikels 6 ist die Haftung von Ascon Tecnologic Srl für die Produkte auf direkte Schäden begrenzt.
Ascon Tecnologic Srl haftet auf keinen Fall für indirekte Schäden bzw. für Schäden, wie z.B. aber durchaus nicht ausschließlich Image-Schäden, Schäden durch Nutzungsverlust, Produktions-, Inbetriebnahme-, Profitausfall, Vertrags-, Geschäftsausfall, Gewinnverluste, Ersparnisausfall bzw. Ausfall von erhofften Ersparnissen, Verluste durch erhöhte Betriebskosten oder finanzielle bzw. wirtschaftliche Verluste.
8.2 Vorbehaltlich des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit kann die allgemeine Haftung von Ascon Tecnologic Srl für alle Ansprüche für jede Art des Verlustes oder Schadens durch die Erfüllung oder Nichterfüllung der vorliegenden Bedingungen in einem Geschäftsjahr auf keinen Fall den Gesamtbetrag der im betreffenden Jahr angenommenen Aufträge überschreiten.
9. HÖHERE GEWALT
9.1 Vorbehaltlich der in Artikel 4 vorgesehenen Zahlungspflichten ist keine der beiden Vertragsparteien für die Nichterfüllung oder die Verzögerung bei der Erfüllung der in den vorliegenden Bedingungen enthaltenen Pflichten verantwortlich, sofern diese Nichterfüllung bzw. Verzögerung auf einen Zufall oder Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten zum Beispiel aber nicht ausschließlich Streiks, Tarifkonflikte, Unfälle, Brände, Explosionen, Behördenentscheidungen oder Regierungsmaßnahmen, Kriege, Aufstände, Terroranschläge, Verzögerungen bei Belieferungen bzw. ausbleibende Lieferungen von Zulieferanten, Störungen an wesentlichen Maschinen und Geräten sowie ähnliche Ursachen wie die oben genannten (“Ereignisse höherer Gewalt”).
9.2 Führt ein Eintritt höherer Gewalt zur Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung der Vertragspflichten, wird die Frist zur Erfüllung entsprechend verschoben. Sollte das Ereignis höherer Gewalt über einen Zeitraum von 3 (drei) Monaten hinaus andauern und die Vertragsparteien keine anderen Termine oder Bedingungen vereinbart haben, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Mitteilung an die andere Vertragspartei, mit einer schriftlichen Voranzeige von mindestens 30 (dreißig) Tagen.
10. GEHEIMHALTUNG
10.1 Es ist keiner Vertragspartei erlaubt, ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei vertrauliche Informationen des anderen zu verbreiten oder Drittpersonen mitzuteilen. Besagte, vertrauliche Informationen dürfen auch nicht für Zwecke außerhalb der Produktion bzw. dem Erwerb der Produkte, die den vorliegenden Vertragsbedingungen zugrunde liegen, verwendet werden.
10.2 Besagte Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht obliegt den Vertragsparteien über die gesamte Dauer eines jeden Vertrags, dem die vorliegenden Vertragsbedingungen zugrunde liegen und über einen unbegrenzten Zeitraum nach Vertragsabschluss hinweg. Diese Pflicht besteht jedoch nicht bei vertraulichen Informationen, die zum Zeitpunkt der Verbreitung bereits durch Ursachen, die nicht den Vertragsparteien zuzuschreiben sind, öffentlich bekannt waren oder anschließend bekannt wurden, bzw. aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Veranlassung der Justizbehörden verbreitet werden mussten.
10.3 Jede Vertragspartei hat nach Ablauf oder Ende des Vertrags das Recht, die Rückgabe sämtlicher, vertraulicher Informationen, über die die andere Partei verfügt, zu verlangen.
11. KÜNDIGUNG
11.1 Jede Vertragspartei hat das Recht, einen beliebenden bestehenden Vertrag nach vorangegangener schriftlicher Mitteilung an die andere Vertragspartei mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:
11.1.1 die andere Partei irgendeine Bestimmung der vorliegenden Vertragsbedingungen fortwährend und wesentlich verletzt und sie innerhalb einer Frist von 21 (einundzwanzig) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung keine Maßnahmen trifft, um dieser Nichterfüllung Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich ist; oder 11.1.2 die andere Vertragspartei aufgehoben bzw. zahlungsunfähig wird oder falls gegen sie ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens gestellt wird, bzw. die Einleitung eines Liquidationsverfahrens beschlossen wurde oder für die Vertragspartei ein Sanierungsverfahren oder ähnliche das Gesellschaftsvermögen betreffende Maßnahmen eingeleitet wurden;
11.1.3 die andere Vertragspartei die Geschäftstätigkeit einstellt bzw. eine Einstellung androht.
11.2 Sofern die Ereignisse in Art. 11.1.2 den Käufer betreffen, hat Ascon Tecnologic Srl das Recht, die Rückgabe der Produkte, die der Käufer noch nicht bezahlt hat jedoch schon beim Käufer sind bzw. über die der Käufer verfügt, zu fordern, wie auch die Rückgabe beliebiger Maschinen oder Werkzeuge, die Eigentum von Ascon Tecnologic Srl sind.
12. VERSCHIEDENES
12.1 Ascon Tecnologic Srl hat das Recht, zur Erfüllung der Vertragspflichten, die den vorliegenden Vertragsbedingungen zugrunde liegen, nach Art. 2359 des italienischen Codice Civile die Dienste einer beliebigen Tochtergesellschaft bzw. eines beliebigen Vermittler oder Konzessionsnehmers, der im alleinigen Ermessen hierzu beauftragt wurde, in Anspruch zu nehmen,.
12.2 Die Nichtigkeit, Unrechtmäßigkeit, Ungültigkeit, Aufhebbarkeit oder Unwirksamkeit einer beliebigen Bestimmung der vorliegenden Vertragsbedingungen bzw. von ihren Teilen fechtet die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen keineswegs an; diese sind weiterhin gültig und wirksam und müssen, sofern nötig, in dem Sinne ausgelegt werden, in dem sie wirkungsvoll sein können und derart, dass jede Bestimmung den Sinn erhält, der aus der Gesamtheit der vorliegenden Bedingungen hervorgeht.
12.3 Es steht Ascon Tecnologic Srl nach Art. 2359 des italienischen Codice Civile frei, jeden Vertrag oder Teile desselben an beliebige Tochterunternehmen abzutreten.
12.4 Die vorliegenden Bedingungen wurden in italienischer und englischer Sprache verfasst. Bei Unstimmigkeiten in der Interpretation beider Ausführungen hat die italienische Fassung Rechtskraft.
13. MITTEILUNGEN
13.1 Jede Mittelung bedarf zur Gültigkeit der Schriftform und persönlichen Zustellung per Post oder Telefax an den im Auftrag oder Vertrag stehenden satzungsmäßigen Firmen- oder Verwaltungssitz der Parteien.
14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
14.1 Die vorliegenden Vertragsbedingungen und jeder entsprechende Vertrag verstehen sich nach italienischem Recht als in Italien erstellt. Anwendbar ist italienisches Recht. Für alle aus den vorliegenden bzw. hinsichtlich dieser Bedingungen hervorgehenden Auseinandersetzungen ist der Gerichtsstand ausschließlich Vigevano (Italien). Hiervon bleibt das Recht der Vertragsparteien unbeschadet, Präventivmaßnahmen und einstweilige Anordnungen wie Beschlagnahmungen zu beantragen, Unterlassungsklagen einzureichen und einstweilige Verfügungen bei einem beliebigen anderen Gerichtsstand zu beantragen.
14.2 Die 1980 in Wien unterzeichnete UN-Vereinbarung für internationale Kaufverträge wird auf die vorliegenden Bedingungen nicht angewandt.
Im Sinne und mit Wirkung von Art. 1341 und 1342 des italienischen Codice Civile italiano werden ausdrücklich folgende Artikel anerkannt: Art. 2.4 (Aufpreis bei niedrigeren Auftragsmengen, als die Mindestliefermenge); Art. 3.6 (Lieferverzögerung) und 3.9 (Ausbleibende Lieferung), Art. 4.4 und 4.5 (Preissteigerung), Art. 5.2 (Zahlungen ohne Abzüge), Art. 6.4 und 6.5 (Haftung für defekte Produkte auf Garantie), Art. 8 (Haftung), Art. 12.1 (Vertragserfüllung durch Vermittler und Konzessionsnehmer), Art. 12.3 (Vertragsabtretung), Art. 14 (Anwendbares Recht und Ausschluss der UN-Vereinbarung).
Lehrgänge und Beratung
Wir organisieren Lehrgänge vor Ort beim Kunden oder in unserem Hause für die gesamte Gerätereihe für Frontmontage bzw. für programmierbare Systeme (SPS, HMI).
Unsere Techniker stehen Ihnen außerdem bei besonderen Anwendungen und mit technischen Ratschlägen zur Verfügung.